Aurea Property LawImmobilien-, Zivil- und Handelsrecht
Dünen von Maspalomas, Gran Canaria

Ihre Immobilieninvestition in Spanien – in den richtigen Händen.

Aurea Property Law ist eine internationale Boutique-Kanzlei. Kauf und Verkauf von Immobilien, Erbschaften und rechtliche Betreuung von Vermögen in Spanien: ein einziger Ansprechpartner, der sich um alles kümmert und Sie bei jedem Prozessschritt informiert – auf Spanisch, Englisch und Deutsch.

Anwaltszulassungsnummer ICAIB 6618Rechtsanwaltskammer der Balearen
Über 15 JahreImmobilien- und Zivilrecht
Doktorin der RechtswissenschaftenMaster im Erbrecht · MBA
Drei SprachenEspañol · English · Deutsch
Warum ein eigener Anwalt

Bei Ihrem Immobiliengeschäft verfolgt jeder eigene Interessen. Sie brauchen jemanden, der nur Ihre vertritt.

Wer im Ausland eine Immobilie kauft, muss einem unbekannten System vertrauen – in einer Sprache, die man nicht immer beherrscht.

Der Makler arbeitet darauf hin, den Verkauf abzuschließen. Unser Auftrag ist ein anderer: Wir prüfen das Geschäft, zeigen etwaige Risiken auf und vertreten Ihre Interessen bestmöglich, bevor Sie eine Unterschrift leisten; währenddessen beraten wir Sie und erläutern Ihnen alles klar und verständlich in Ihrer Sprache.

Sie entscheiden, wir kümmern uns um den Rest.

Alles aus einer Hand

Vom ersten Dokument bis zur Eintragung im Grundbuch: Wir betreuen den gesamten Ablauf.

Ohne Zwischenstellen

Jedes Mandat betreut die Anwältin persönlich, auf Spanisch, Englisch oder Deutsch. Ohne Zwischenstellen.

Jederzeit informiert

Wir kommunizieren unverzüglich und transparent über die Mandatsentwicklungen, sodass Sie immer auf dem aktuellen Stand sind.

Kakteen auf Lanzarote
Schwerpunkt

Spezialisiert auf Immobilienrecht: umfassende, persönliche Beratung bei Transaktionen und Projekten rund um Ihre Immobilie.

Kaufen Sie mit der Sicherheit, einen Anwalt an Ihrer Seite zu haben. Vollständige rechtliche Begleitung von A bis Z:

  • Umfassende rechtliche Prüfung der Immobilie
  • Reservierungs-, Anzahlungs- (Arras) und Kaufverträge
  • Ersteintragung im Grundbuch, Berichtigung von Grundstücksgröße und Fläche sowie Katastergrenzen
  • Neubau und Teilungserklärung der Immobilie; Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Landschaftsarchitektenverträge
  • Mietverträge, Ferienvermietung, Eigentümerversammlungen
  • Begleitung beim Notar und im Grundbuchverfahren
Angebot anfordern
Wir begleiten Sie außerdem bei

Internationale Erbschaften und Nachlässe

Testamentsgestaltung und Begleitung von Erben, wenn Immobilien in Spanien vorhanden sind.

Zivil- und handelsrechtliche Angelegenheiten

Wir decken weitere Rechtsgebiete ab, um unseren Mandanten umfassende Lösungen zu bieten.

  • Gesellschaftsgründung
  • Einberufung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen
  • Verfassung der Gesellschaftssatzung

Online-Beratung per Videocall

Ihre Anwältin in Spanien, ohne nach Spanien zu reisen. Erstberatung und Betreuung aus der Ferne, in Ihrer Sprache.

Wir beraten außerdem bei Eheverträgen für internationale Ehen sowie im Handelsrecht im Zusammenhang mit Ihren Investitionen.

Panorama des Teide, Teneriffa

Arbeitsweise

Wir sind eine Boutique-Kanzlei mit einer internationalen Ausrichtung. Wir bieten persönliche Betreuung und unmittelbare Kommunikation, damit sich unsere Mandanten jederzeit gut begleitet fühlen.

1
Erstberatung

Per Videocall oder persönlich, in Ihrer Sprache. Wir sagen Ihnen offen, ob wir helfen können.

2
Schriftliches Angebot

Klarer Umfang und klare Honorare vor Beginn. Keine Überraschungen.

3
Wir kümmern uns um alles

Formalitäten, Dokumente, Fristen und Abstimmung mit Notar, Grundbuchamt und allen weiteren Beteiligten.

4
Immer informiert

Regelmäßige Updates zu jedem Meilenstein, ohne dass Sie nachhaken müssen.

5
Abschluss und Übergabe

Bei Abschluss des Mandats erhalten Sie eine ausführliche Erläuterung der gesamten Mandatsdokumentation in Ihrer Sprache.

Isabel López Peñate
Die Anwältin

Persönliche Betreuung durch Ihre Anwältin

Rechtsanwältin Dr. Isabel López Peñate

Mitglied der Rechtsanwaltskammer der Balearen (ICAIB), Nr. 6618

Abogada / Rechtsanwältin / Legal Counsel

Promovierte Juristin mit mehr als fünfzehn Jahren Erfahrung in der Beratung internationaler Mandanten im Immobilien-, Zivil- und Handelsrecht. Sie betreut jedes Mandat persönlich, auf Spanisch, Englisch oder Deutsch.

  • Rechtsanwältin (1999)
  • Abschluss in Rechtswissenschaften (E-1), Universidad Pontificia Comillas (ICADE), Madrid
  • Diplom in Betriebswirtschaft, Universidad Pontificia Comillas (ICADE), Madrid
  • Dr. jurist (cum laude)
  • Master in Familien- und Erbrecht
  • MBA
  • Tätig auf den Balearen, den Kanaren und an der Costa del Sol für Mandanten aus ganz Europa
Strand Playa Francesca, La Graciosa

Sind Sie nicht in Spanien?

Sie können die Erstberatung per Videocall wahrnehmen und uns Ihr Vorhaben erläutern, bevor Sie anreisen. Wir arbeiten aus der Ferne mit Mandanten in ganz Europa.

Kanaren · Balearen · Costa del Sol und in ganz Spanien: Hier setzen wir unsere Kompetenz und Erfahrung gern für Sie ein, auch per Videocall.
Online-Beratung anfragen

Häufige Fragen

Brauche ich einen eigenen Anwalt, wenn ich schon einen Makler habe?
Einen Anwalt zu beauftragen, obwohl Sie bereits einen Makler haben, ist eine strategische Entscheidung. Nur Ihr Anwalt wahrt ausschließlich Ihre Interessen, bietet Ihnen rechtliche Beratung, die ein Makler nicht leisten kann, vermeidet Interessenkonflikte und verhandelt in Ihrem Namen die besten Bedingungen.
Kann ich kaufen, ohne nach Spanien zu reisen?
Mit einer notariellen Vollmacht – übersetzt und mit Apostille versehen, wenn Sie sie im Ausland erteilen, oder in Spanien erteilt, wenn Sie dies vor dem geplanten Geschäft tun – können Sie kaufen, ohne persönlich in Spanien anwesend zu sein. Sie entscheiden.
Was wird vor der Unterschrift an der Immobilie geprüft?
Vor dem Kauf wird der physische, rechtliche und städtebauliche Zustand der Immobilie geprüft. Dazu gehört unter anderem, Grundbucheintragungen zu prüfen, mögliche Risiken und Schwierigkeiten aufzudecken und geeignete Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Was ist ein Anzahlungsvertrag (contrato de arras) und wozu verpflichtet er?
Vor der Unterzeichnung der notariellen Urkunde (escritura pública) und als Sicherheit dafür, dass die Immobilie nicht an Dritte verkauft wird, wird üblicherweise ein Anzahlungsvertrag (contrato de arras) oder ein anderer privater Reservierungs- oder Vorvertrag geschlossen, mit dem ein Teil des Kaufpreises vorab gezahlt wird. Bei Grundstücksgeschäften ist das sehr zu empfehlen.
Ich besitze eine Immobilie in Spanien: Wie vererbe ich sie?
Auch wenn Sie in Ihrem Heimatland bereits ein Testament erteilt haben, helfen wir Ihnen, geeignete Regelungen und Verfügungen für Ihr in Spanien gelegenes Vermögen zu treffen. So erleichtern Sie die Nachlassabwicklung für Ihre Erben und halten den bürokratischen Aufwand gering.
Wie halten Sie mich während des Verfahrens auf dem Laufenden?
Wir beraten Sie von A bis Z während des gesamten Verfahrens und stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung – per E-Mail, Telefon, persönlich oder per Videocall. Wir unternehmen keinen Schritt ohne Ihre Zustimmung. Wird in Ihrer Abwesenheit ein Dokument unterzeichnet oder ein Geschäft abgewickelt, erhalten Sie eine E-Mail mit einer Erläuterung und einer Kopie aller unterzeichneten Dokumente. Nach Abschluss des Mandats erhalten Sie die Originale.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen

Teilen Sie uns mit, was Sie benötigen, und Sie erhalten ein auf den Umfang des Mandats zugeschnittenes Angebot. Wir antworten Ihnen persönlich, in Ihrer Sprache.

Aurea Property Law
Isabel López Peñate
E-Mail: ilp@aureapropertylaw.com
Telefon: 682 277 440

Persönliche Termine nach Vereinbarung.